Wer in Österreich ein defektes Elektrowerkzeug reparieren lässt, kann sich einen Teil der Kosten fördern lassen. Neu ist das Angebot nicht — neu ist der Name, und neu sind die engeren Bedingungen. Wir führen es hier, weil es genau die Entscheidung betrifft, die in einer Werkstatt ständig ansteht: reparieren oder ersetzen.
Was gesichert ist
- Die Förderung heißt Geräte-Retter-Prämie und löst den bisherigen Reparaturbonus ab. Bons sind seit dem 12. Jänner 2026 einlösbar.
- Gefördert werden 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten, höchstens 130 Euro pro Bon.
- Für einen Kostenvoranschlag sind bis zu 30 Euro möglich. Wird danach repariert, muss das im selben Betrieb geschehen; die Gesamtförderung bleibt bei höchstens 130 Euro.
- Der Bon muss innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.
- Antragsberechtigt sind geschäftsfähige Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Das Gerät muss im eigenen Eigentum stehen, geliehene oder gemietete Geräte sind ausgeschlossen.
- Zu den förderfähigen Gruppen zählen neben Haushaltsgeräten ausdrücklich Werkzeuge sowie Gesundheitsgeräte, Computerbedarf und Unterhaltungselektronik. Maßgeblich ist die als PDF veröffentlichte Geräteliste: Was dort nicht steht, wird nicht gefördert.
- Medieninhaber der Förderungsseite ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft; abgewickelt wird die Aktion von der Kommunalkredit Public Consulting.
Unsere Einordnung
Das Folgende ist Bewertung, nicht Behördeninformation.
Die Drei-Wochen-Frist ist der Punkt, an dem die Förderung in der Praxis scheitert. Sie läuft ab Ausstellung des Bons, nicht ab Abgabe des Geräts. Wer den Bon aus Vorfreude erstellt und dann beim Fachbetrieb hört, dass das Ersatzteil zwei Wochen braucht, hat ein Terminproblem. Die richtige Reihenfolge ist umgekehrt: erst mit dem Partnerbetrieb sprechen, dann den Bon erstellen.
Wirtschaftlich lohnt sich die Prämie bei Werkzeug in einem klar umrissenen Bereich. Die folgende Größenordnung ist unsere Faustregel und keine Angabe der Förderstelle: Bei einem Gerät mit einem Neupreis um 80 Euro deckt die Förderung nach unserer Einschätzung selten genug, um eine Werkstattreparatur gegen einen Neukauf zu gewinnen, weil die Arbeitszeit allein oft darüber liegt. Interessant wird es bei hochwertigen Maschinen, bei denen ein Defekt an Kohlebürsten, Schalter, Netzkabel oder Getriebe ein sonst intaktes Gerät stilllegt. Dort sind 130 Euro ein erheblicher Anteil an der Rechnung.
Der zweite ehrliche Hinweis: Akkus sind der häufigste Grund, warum Akkugeräte ausgemustert werden — und ein Ersatzakku ist ein Zubehörkauf, keine Reparatur. Wer darauf hofft, sollte das vorher mit dem Betrieb klären, statt sich auf eine Auslegung zu verlassen.
Was das für dich heißt
- Reihenfolge einhalten: Partnerbetrieb kontaktieren, Termin und Ersatzteillage klären, dann erst den Bon erstellen.
- Geräteliste vorher prüfen. Die Kategorien wurden gegenüber dem Reparaturbonus reduziert. Steht ein Gerät nicht auf der Liste, gibt es keine Förderung — auch nicht im Einzelfall.
- Bei günstigen Geräten rechnen. Nach unserer Einschätzung — nicht nach Angabe der Förderstelle — ist die Reparatur unter etwa 100 Euro Neupreis mit Werkstattstundensatz auch mit Förderung meist die teurere Lösung. Rechne im Einzelfall nach, statt dich auf eine Faustregel zu verlassen.
Primärquelle: oesterreich.gv.at · 12. Januar 2026
